Ab Mai werden Ärzte und Versicherungspatienten dazu in die Lage versetzt, Behandlungsinformationen in einer App anzusehen und zu verwalten. Ziel dieses Systems ist es, kostspielige wiederholte Diagnostiken zu reduzieren.
Die digitale Patientenakte (ePA) wird am 29. April national eingeführt. Der Geschäftsführende Gesundheitsminister teilte mit, dass die Einschränkung auf die früheren Modellgebiete aufgehoben werden soll. Karl Lauterbach (SP.D.) im Rahmen eines Schreibens an die Gematik, welche der Anbieter der digitalen Gesundheitsverwaltung in Deutschland ist. Dieses System zielt darauf ab, die Arbeitsprozesse von Arztinnen und Ärzten sowie Krankenkassen klarer darzustellen, besonders mit dem Ziel, in einer Zeit wachsender Versicherungsprämien teure doppelte Diagnosen und Behandlungen zu vermeiden.
Zukünftig werden Ärztinnen und Ärzte bei der Versorgung von Patienten dazu in die Lage versetzt sein, vor Beginn der Behandlungsmaßnahmen die Berichte über Diagnosen und Therapien einzusehen, welche andere medizinische Fachkräfte bereits im digitalen System der elektronischen Patientenakte (ePA) eingepflegt haben. Auf diese Weise können sie auf frühere Befunde zurückgreifen, um eine gezieltere Therapieschaltung zu treffen und unnötige erneute Diagnosticamente zu vermeiden. Ab Oktober wird es Pflicht aller ärztlichen Betreuer sein, alle relevanten Informationen ins digitale Format einzutragen. Für Nichteingabe stehen ab Januar Bußgelder zur Verfügung.
Die versicherten Personen haben ebenfalls Zugang zu den Behandlungsinformationen, sobald die Ärzte ihre Berichte ins System hochladen. Des Weiteren können auch die Abrechnungsunterlagen Ihrer Krankenkasse eingesehen werden.
Das bequemste zur Nutzung ist das ePA auf dem Smartphone. Hierfür stellen die Versicherungen spezielle Anwendungen bereit. Der Zutritt wird durch mehrere Sicherheitsschichten geschützt, um unautorisierten Dritten den unbeabsichtigten Zugriff zu verwehren. Davon sind neben einem Benutzername und einem Passwort auch weitere Authentifizierungsmethoden inklusive. persönlicher Sicherheitsschlüssel , bei dem es darum geht, dass die Benutzer vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Diese Verschlüsselung gewährleistet einen sicheren Zugang zum ePA sogar dann, wenn die Benutzer beispielsweise zu einem neuen Smartphone wechseln.
Nach einer Behandlung haben Ärztinnen und Ärzte für 90 Tage Zugang zu den Inhalten der entsprechenden Patientenakte, während Apotheker nur drei Tage diese Möglichkeit haben. Patienten können diesen Zeithorizont später über eine App vermindern. Zusätzlich haben sie auch außerhalb medizinischer Behandlungen das Recht, dies auszuschließen. kann für jede Praxis oder Klinik separat bestimmt werden ,, über die Dauer des Zugriffs jedes Person hat."
Patienten haben das Recht, Diagnoseinformationen aus ihrer Akte herauszunehmen.
Patienten haben außerdem das Recht zu fordern, dass bestimmte Untersuchungsverfahren oder Therapien weder während eines Krankenhausaufenthalts noch beim Allgemeinarzt in den medizinischen Unterlagen gespeichert werden sollten – zum Beispiel im Fall psychiatrieschichtlicher Behandlungen, die sie vor anderen Ärzten wie dem Betriebshausarzt bewahren möchten.
Eines der Probleme ist das Vorhandensein von Befunden und Therapieberichten aus früheren Zeiten, die in medizinischen Praxen und Krankenhäusern meist nur als gescannte PDF-Dokumente verfügbar sind. Diese sollten schrittweise überarbeitet und in das elektronische Patientenakte (ePA) integriert werden. Die Gesundheitsindustrie vertraut dabei stark auf künstliche Intelligenz basierte Technologien, mit deren Hilfe diese Berichte analysiert und in eine formatierte Textversion umgewandelt werden können, die man danach nach Schlüsselwörtern durchsuchen kann.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte stand seit vielen Jahren im Plan und wurde sorgfältig vorbereitet. Bereits ab 2021 hatten versicherte Personen die Möglichkeit, ihre ePA einzurichten. Zu Beginn war jedoch nur Zugriff auf die von den Krankenkassen dokumentierten Arztvisiten möglich. Allerdings machte sich dieser Service kaum beim Publikum bemerkbar. Im Februar 2024 wurde das usage of the electronic patient file then made mandatory through new legislation. D.h., dass sie automatisch für alle Versicherten erstellt wird, sofern diese es bei ihrer Krankenkasse nicht ablehnen. Ab Januar 2025 ist die Nutzung der ePA bereits verbindlich. in drei Modellregionen Deutschlands Auch für den Einsatz durch Praxen und Kliniken wurde es freigegeben. Die Benutzer mussten hierfür eine komprehensive App-Aktualisierung vornehmen. Ab Mai soll die ePA nun auf ganzem Territorium vollständig verwendbar sein.
Das Gesundheitsministerium liefert Antworten zu vielen Fragen bezüglich des ePA. auf dieser Website .