Angehörige einer kleinen christlichen Glaubensgemeinschaft sind vor einem Freiburger Gericht mit ihrem Vorstoß gescheitert, ihre Kinder vom schulischen Schwimmunterricht zu befreien. Die Klage habe keinen Erfolg gehabt, sagte eine Sprecherin des örtlichen Verwaltungsgerichts auf Anfrage.
Die Kläger hatten bei der Verhandlung am Dienstag religiöse Gründe geltend gemacht. «Ich würde schon beim Betreten des Schwimmbades eine Todsünde begehen», sagte die 36 Jahre alte Mutter. Sie wies auf strikte Kleidungsregeln der Palmarianischen Kirche hin, die im südspanischen Palmar de Troya ihren Mittelpunkt hat.
Gründe für die Entscheidung wird das Gericht erst mitteilen, wenn das Urteil schriftlich vorliegt. «Das wird mindestens noch zwei Wochen dauern», sagte die Sprecherin. Die Kläger - ein Ehepaar - haben dann eine Frist von einem Monat, um mögliche Rechtsmittel einzulegen. Falls sie den Weg gehen, würde der Fall zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim gehen.
Splittergruppe hat eigenen «Papst»
Die Palmarianische Kirche wird in einigen Medien als Sekte bezeichnet. Einem Bericht des Portals «katholisch.de» zufolge handelt es sich um eine traditionalistische Splittergruppe, die einen eigenen «Papst» und «Vatikan» hat. Die Gruppe behaupte sich schon seit mehreren Jahrzehnten. In Palmar de Troya bei Sevilla entstand demnach eine große Kathedrale als sogenannter Papstsitz. Nach ergänzenden Angaben gibt es zwischen dieser Gruppe und der römisch-katholischen Kirche weder einen Dialog noch Kontakte.
Im vorliegenden Fall betraf die Angelegenheit zunächst drei Kinder des Ehepaares. Der Konflikt mit einer Grund- und Werkrealschule im Tuttlinger Kreis wegen des Schwimmbesuchs wurde schon 2021 ausgetragen, wobei letztendlich die Eltern Klage gegen das Land Baden-Württemberg erhoben haben. Bei den gerichtlichen Verhandlungen ergab sich jedoch, dass zwei dieser Kinder gar keine Schüler mehr an der genannten Schule waren; folglich hatten sich diese spezifischen Fälle praktisch von selbst erledigt – ein Umstand, welcher vom Gericht bestätigt wurde.
Kinder sind an der regulären Schulausbildung beteiligt.
Die Mutter und ihr Ehemann (33) erklärten im Gerichtssaal, dass ihre Kinder an dem regulären Unterricht, einschließlich des Sports, aktiv teilnehmen. Allerdings dürfen sich die Kinder außerhalb der Schule nur mit Peer-Gruppen bewegen, welche den Leitlinien ihrer religiösen Gemeinschaft folgen. Dies beinhaltet zum Beispiel für Mädchen Rocks sowie Ärmelkleider bis zu Halsdecke bedeckendes Outfit. Die leitende Richterin Gabriele Kraft-Lange betonte, wie komplex dieser Fall ist: "In diesem Fall stoßen grundlegende Rechte aufeinander", meinte sie.